[eu]cite

Home› Civil Code & Private Law› BGB

Kapitel 3 · Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › § 943

Ersitzung bei Rechtsnachfolge

Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.

←→ also move between §§