Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 6 · Eheliches Güterrecht › § 1373
Zugewinn
←→ also move between §§
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.