Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 3 · Erbschaftsanspruch › § 2021
Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen
←→ also move between §§