Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.
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Kapitel 8 · Gemeinschaftliches Testament › Abschnitt 4 · Erbvertrag › § 2292
Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
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