Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 2 · Eingetragene Vereine › Abschnitt 2 · Sachen und Tiere › § 91
Vertretbare Sachen
←→ also move between §§