Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 6 · Einwilligung und Genehmigung › Abschnitt 4 · Fristen, Termine › § 190
Fristverlängerung
←→ also move between §§