[eu]cite

Home› Civil Code & Private Law› BGB

Kapitel 2 · Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › § 2011

Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben

Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.

←→ also move between §§