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Kapitel 2 · Eingetragene Vereine  ›  Abschnitt 2 · Sachen und Tiere › § 90a

Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

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