Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 8 · Dienstvertrag und ähnliche Verträge › § 623
Schriftform der Kündigung
←→ also move between §§