Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 2 · Eingehung der Ehe › § 1306
Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
←→ also move between §§