Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 3 · Vertrag › § 157
Auslegung von Verträgen
←→ also move between §§
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.