Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 3 · Vermögensangelegenheiten › § 1869
Bestellung eines neuen Betreuers
←→ also move between §§
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.