Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren.
Home› Civil Code & Private Law› BGB
Kapitel 14 · Verwahrung › § 688
Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
←→ also move between §§