(1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.
(2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO
Kapitel 6 · Schuldnerverzeichnis › Abschnitt 5 · Arrest und einstweilige Verfügung › § 925
Entscheidung nach Widerspruch
←→ also move between §§