Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden oder einem Gerichtsmitglied gestellte Frage von einer bei der Verhandlung beteiligten Person als unzulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht.
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Kapitel 1 · Mündliche Verhandlung › § 140
Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen
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