[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 1 · Mündliche Verhandlung › § 140

Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen

Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden oder einem Gerichtsmitglied gestellte Frage von einer bei der Verhandlung beteiligten Person als unzulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht.

←→ also move between §§