[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 2 · Verfahren bei Zustellungen › § 191

Zustellung

Ist eine Zustellung auf Betreiben der Parteien zugelassen oder vorgeschrieben, finden die Vorschriften über die Zustellung von Amts wegen entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Vorschriften Abweichungen ergeben.

←→ also move between §§