Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.
Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO
Kapitel 12 · Selbständiges Beweisverfahren › Abschnitt 2 · Revision › § 560
Nicht revisible Gesetze
←→ also move between §§