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Kapitel 12 · Selbständiges Beweisverfahren  ›  Abschnitt 2 · Verfahren vor den Amtsgerichten › § 504

Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts

Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.

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