[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 4 · Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl › § 1093

Vollstreckungsklausel

Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

←→ also move between §§