[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 2 · Rechtsbeschwerde › § 587

Klageschrift

In der Klage muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Nichtigkeits- oder Restitutionsklage gerichtet wird, und die Erklärung, welche dieser Klagen erhoben wird, enthalten sein.

←→ also move between §§