Die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen.
Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO
Kapitel 12 · Selbständiges Beweisverfahren › Abschnitt 2 · Verfahren vor den Amtsgerichten › § 496
Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
←→ also move between §§