Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.
Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO
Kapitel 3 · Ladungen, Termine und Fristen › § 229
Beauftragter oder ersuchter Richter
←→ also move between §§