[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 2 · Verfahren bei Zustellungen › § 190

Einheitliche Zustellungsformulare

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.

Untertitel 2
Zustellungen auf Betreiben der Parteien

←→ also move between §§