[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 2 · Verfahren bei Zustellungen › § 187

Veröffentlichung der Benachrichtigung

Das Prozessgericht kann zusätzlich anordnen, dass die Benachrichtigung einmal oder mehrfach im Bundesanzeiger oder in anderen Blättern zu veröffentlichen ist.

←→ also move between §§