[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 12 · Selbständiges Beweisverfahren  ›  Abschnitt 2 · Verfahren vor den Amtsgerichten › § 510a

Inhalt des Protokolls

Andere Erklärungen einer Partei als Geständnisse und Erklärungen über einen Antrag auf Parteivernehmung sind im Protokoll festzustellen, soweit das Gericht es für erforderlich hält.

←→ also move between §§