[eu]cite

Home› Civil Procedure & Administrative Law› ZPO

Kapitel 1 · Verfahren bis zum Urteil › § 258

Klage auf wiederkehrende Leistungen

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.

←→ also move between §§