Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.
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Kapitel 2 · Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen › § 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
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