[eu]cite

Home› Commercial & Company Law› UmwG

Kapitel 2 · Besondere Vorschriften  ›  Abschnitt 3.1.2 · Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften — Unterabschnitt 1: Verschmelzung durch Aufnahme — Unterabschnitt 2: Verschmelzung durch Neugründung › § 74

Inhalt der Satzung

In die Satzung sind Festsetzungen über Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinlagen und Sachübernahmen, die in den Gesellschaftsverträgen, Partnerschaftsverträgen oder Satzungen übertragender Rechtsträger enthalten waren, zu übernehmen. § 26 Abs. 4 und 5 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.

←→ also move between §§