Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.
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Kapitel 2 · Besondere Vorschriften › Abschnitt 1 · Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung › § 138
Sachgründungsbericht
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