[eu]cite

Home› Commercial & Company Law› UmwG

Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften › § 208

Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung

Auf den Anspruch auf Barabfindung ist § 30 entsprechend anzuwenden.

←→ also move between §§