Auf die Kapitalgesellschaft sind die für ihre Rechtsform geltenden Vorschriften des Ersten und Zweiten Teils anzuwenden.
Home› Commercial & Company Law› UmwG
Kapitel 2 · Besondere Vorschriften › Abschnitt 9 · Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters › § 121
Anzuwendende Vorschriften
←→ also move between §§