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Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften  ›  Abschnitt 3 · Verschmelzung durch Neugründung › § 37

Inhalt des Verschmelzungsvertrags

In dem Verschmelzungsvertrag muß der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden.

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