Auf die zeitliche Begrenzung der Haftung der Stiftung für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten ist § 157 entsprechend anzuwenden.
Home› Commercial & Company Law› UmwG
Kapitel 2 · Besondere Vorschriften › Abschnitt 8 · Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen › § 167
Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
←→ also move between §§