[eu]cite

Home› Commercial & Company Law› UmwG

Kapitel 2 · Besondere Vorschriften  ›  Abschnitt 7 · Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände › § 106

Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung

Auf die Vorbereitung, die Durchführung und den Beschluß der Mitgliederversammlung sind die §§ 101 bis 103 entsprechend anzuwenden.

←→ also move between §§