UmwG
🇬🇧 Read this statute in English
Sections
Kapitel 1 Möglichkeiten von Umwandlungen
Abschnitt 1 Möglichkeit der Verschmelzung
Abschnitt 2 Verschmelzung durch Aufnahme
- § 4 — Verschmelzungsvertrag
- § 5 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 6 — Form des Verschmelzungsvertrags
- § 7 — Kündigung des Verschmelzungsvertrags
- § 8 — Verschmelzungsbericht
- § 9 — Prüfung der Verschmelzung
- § 10 — Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 11 — Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
- § 12 — Prüfungsbericht
- § 13 — Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
- § 14 — Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 15 — Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 16 — Anmeldung der Verschmelzung
- § 17 — Anlagen der Anmeldung
- § 18 — Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
- § 19 — Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 20 — Wirkungen der Eintragung
- § 21 — Wirkung auf gegenseitige Verträge
- § 22 — Gläubigerschutz
- § 23 — Schutz der Inhaber von Sonderrechten
- § 24 — Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
- § 25 — Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
- § 26 — Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 27 — Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
- § 28 — Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
- § 29 — Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
- § 30 — Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 31 — Annahme des Angebots
- § 32 — Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 33 — Anderweitige Veräußerung
- § 34 — Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 35 — Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
- § 35a — Interessenausgleich und Betriebsübergang
Abschnitt 3 Verschmelzung durch Neugründung
- § 36 — Anzuwendende Vorschriften
- § 37 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 38 — Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
Kapitel 2 Besondere Vorschriften
Abschnitt 1.1.2.3 Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften — Unterabschnitt 1: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts — Unterabschnitt 2: Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften — Unterabschnitt 3: Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
- § 39 — Ausschluss der Verschmelzung
- § 39a — Verschmelzungsbericht
- § 39b — Unterrichtung der Gesellschafter
- § 39c — Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39d — Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 39e — Prüfung der Verschmelzung
- § 39f — Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
- § 40 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 41 — Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
- § 42 — Entsprechend anzuwendende Vorschriften
- § 43
- § 44
- § 45
- § 45a — Möglichkeit der Verschmelzung
- § 45b — Inhalt des Verschmelzungsvertrages
- § 45c — Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
- § 45d — Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 45e — Anzuwendende Vorschriften
Abschnitt 2.1.2 Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung — Unterabschnitt 1: Verschmelzung durch Aufnahme — Unterabschnitt 2: Verschmelzung durch Neugründung
- § 46 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 47 — Unterrichtung der Gesellschafter
- § 48 — Prüfung der Verschmelzung
- § 49 — Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
- § 50 — Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 51 — Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
- § 52 — Anmeldung der Verschmelzung
- § 53 — Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
- § 54 — Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 55 — Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
- § 56 — Anzuwendende Vorschriften
- § 57 — Inhalt des Gesellschaftsvertrags
- § 58 — Sachgründungsbericht
- § 59 — Verschmelzungsbeschlüsse
Abschnitt 3.1.2 Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften — Unterabschnitt 1: Verschmelzung durch Aufnahme — Unterabschnitt 2: Verschmelzung durch Neugründung
- § 60 — Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 61 — Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
- § 62 — Konzernverschmelzungen
- § 63 — Vorbereitung der Hauptversammlung
- § 64 — Durchführung der Hauptversammlung
- § 65 — Beschluß der Hauptversammlung
- § 66 — Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
- § 67 — Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
- § 68 — Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- § 69 — Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
- § 70 — Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
- § 71 — Bestellung eines Treuhänders
- § 72 — Umtausch von Aktien
- § 72a — Gewährung zusätzlicher Aktien
- § 72b — Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
- § 73 — Anzuwendende Vorschriften
- § 74 — Inhalt der Satzung
- § 75 — Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 76 — Verschmelzungsbeschlüsse
- § 77 — (weggefallen)
Abschnitt 4 Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
Abschnitt 5.1.2 Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften — Unterabschnitt 1: Verschmelzung durch Aufnahme — Unterabschnitt 2: Verschmelzung durch Neugründung
- § 79 — Möglichkeit der Verschmelzung
- § 80 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft
- § 81 — Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 82 — Vorbereitung der Generalversammlung
- § 83 — Durchführung der Generalversammlung
- § 84 — Beschluß der Generalversammlung
- § 85 — Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 86 — Anlagen der Anmeldung
- § 87 — Anteilstausch
- § 88 — Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen
- § 89 — Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung
- § 90 — Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber
- § 91 — Form und Frist der Ausschlagung
- § 92 — Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste
- § 93 — Auseinandersetzung
- § 94 — Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
- § 95 — Fortdauer der Nachschußpflicht
- § 96 — Anzuwendende Vorschriften
- § 97 — Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger
- § 98 — Verschmelzungsbeschlüsse
Abschnitt 6 Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- § 99 — Möglichkeit der Verschmelzung
- § 100 — Prüfung der Verschmelzung
- § 101 — Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- § 102 — Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 103 — Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 104 — Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 104a — Ausschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen
Abschnitt 7 Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- § 105 — Möglichkeit der Verschmelzung
- § 106 — Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 107 — Pflichten der Vorstände
- § 108 — Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
Abschnitt 8.1.2.3.4 Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit — Unterabschnitt 1: Möglichkeit der Verschmelzung — Unterabschnitt 2: Verschmelzung durch Aufnahme — Unterabschnitt 3: Verschmelzung durch Neugründung — Unterabschnitt 4: Verschmelzung kleinerer Vereine
- § 109 — Verschmelzungsfähige Rechtsträger
- § 110 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 111 — Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
- § 112 — Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung
- § 113 — Keine gerichtliche Nachprüfung
- § 114 — Anzuwendende Vorschriften
- § 115 — Bestellung der Vereinsorgane
- § 116 — Beschlüsse der obersten Vertretungen
- § 117 — Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins
- § 118 — Anzuwendende Vorschriften
- § 119 — Bekanntmachung der Verschmelzung
Abschnitt 9 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
- § 120 — Möglichkeit der Verschmelzung
- § 121 — Anzuwendende Vorschriften
- § 122 — Eintragung in das Handelsregister
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 Möglichkeit der Spaltung
Abschnitt 2 Spaltung zur Aufnahme
- § 126 — Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
- § 127 — Spaltungsbericht
- § 128 — Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen
- § 129 — Anmeldung der Spaltung
- § 130 — Eintragung der Spaltung
- § 131 — Wirkungen der Eintragung
- § 132 — Kündigungsschutzrecht
- § 132a — Mitbestimmungsbeibehaltung
- § 133 — Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 134 — Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen
Abschnitt 3 Spaltung zur Neugründung
- § 135 — Anzuwendende Vorschriften
- § 136 — Spaltungsplan
- § 137 — Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung
Kapitel 2 Besondere Vorschriften
Abschnitt 1 Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- § 138 — Sachgründungsbericht
- § 139 — Herabsetzung des Stammkapitals
- § 140 — Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Abschnitt 2 Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 141 — Ausschluss der Spaltung
- § 142 — Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht
- § 142a — Verpflichtungen nach § 72a
- § 143 — Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
- § 144 — Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 145 — Herabsetzung des Grundkapitals
- § 146 — Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Abschnitt 3 Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Abschnitt 4 Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
Abschnitt 5 Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
Abschnitt 6 Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Abschnitt 7.1.2.3 Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns — Unterabschnitt 1: Möglichkeit der Ausgliederung — Unterabschnitt 2: Ausgliederung zur Aufnahme — Unterabschnitt 3: Ausgliederung zur Neugründung
- § 152 — Übernehmende oder neue Rechtsträger
- § 153 — Ausgliederungsbericht
- § 154 — Eintragung der Ausgliederung
- § 155 — Wirkungen der Ausgliederung
- § 156 — Haftung des Einzelkaufmanns
- § 157 — Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
- § 158 — Anzuwendende Vorschriften
- § 159 — Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung
- § 160 — Anmeldung und Eintragung
Abschnitt 8 Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- § 161 — Möglichkeit der Ausgliederung
- § 162 — Ausgliederungsbericht
- § 163 — Beschluß über den Vertrag
- § 164 — Genehmigung der Ausgliederung
- § 165 — Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
- § 166 — Haftung der Stiftung
- § 167 — Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Abschnitt 9 Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- § 168 — Möglichkeit der Ausgliederung
- § 169 — Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß
- § 170 — Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
- § 171 — Wirksamwerden der Ausgliederung
- § 172 — Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses
- § 173 — Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Kapitel 1 Möglichkeit der Vermögensübertragung
Kapitel 2 Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
Abschnitt 1 Vollübertragung
Abschnitt 2 Teilübertragung
Kapitel 3 Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
Abschnitt 1.1.2 Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen — Unterabschnitt 1: Vollübertragung — Unterabschnitt 2: Teilübertragung
Abschnitt 2.1.2 Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen — Unterabschnitt 1: Vollübertragung — Unterabschnitt 2: Teilübertragung
- § 180 — Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
- § 181 — Gewährung der Gegenleistung
- § 182 — Unterrichtung der Mitglieder
- § 183 — Bestellung eines Treuhänders
- § 184 — Anwendung der Spaltungsvorschriften
Abschnitt 3 Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
- § 185 — Möglichkeit der Vermögensübertragung
- § 186 — Anzuwendende Vorschriften
- § 187 — Bekanntmachung der Vermögensübertragung
Abschnitt 4.1.2 Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit — Unterabschnitt 1: Vollübertragung — Unterabschnitt 2: Teilübertragung
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- § 190 — Allgemeiner Anwendungsbereich
- § 191 — Einbezogene Rechtsträger
- § 192 — Formwechselbericht
- § 193 — Formwechselbeschluss
- § 194 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 195 — Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 196 — Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
- § 197 — Anzuwendende Gründungsvorschriften
- § 198 — Anmeldung des Formwechsels
- § 199 — Anlagen der Anmeldung
- § 200 — Firma oder Name des Rechtsträgers
- § 201 — Bekanntmachung des Formwechsels
- § 202 — Wirkungen der Eintragung
- § 203 — Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 204 — Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
- § 205 — Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
- § 206 — Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 207 — Angebot der Barabfindung
- § 208 — Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 209 — Annahme des Angebots
- § 210 — Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
- § 211 — Anderweitige Veräußerung
- § 212 — Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 213 — Unbekannte Aktionäre
Kapitel 2 Besondere Vorschriften
Abschnitt 1.1.2 Formwechsel von Personengesellschaften — Unterabschnitt 1: Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften — Unterabschnitt 2: Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
- § 214 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 215 — Formwechselbericht
- § 216 — Unterrichtung der Gesellschafter
- § 217 — Beschluß der Gesellschafterversammlung
- § 218 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 219 — Rechtsstellung als Gründer
- § 220 — Kapitalschutz
- § 221 — Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
- § 222 — Anmeldung des Formwechsels
- § 223 — Anlagen der Anmeldung
- § 224 — Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
- § 225 — Prüfung des Abfindungsangebots
- § 225a — Möglichkeit des Formwechsels
- § 225b — Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner
- § 225c — Anzuwendende Vorschriften
Abschnitt 2.1.2.3.4 Formwechsel von Kapitalgesellschaften — Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften — Unterabschnitt 2: Formwechsel in eine Personengesellschaft — Unterabschnitt 3: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform — Unterabschnitt 4: Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 226 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 227 — Nicht anzuwendende Vorschriften
- § 228 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 229 — (weggefallen)
- § 230 — Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 231 — Mitteilung des Abfindungsangebots
- § 232 — Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 233 — Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 234 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 235 — Anmeldung des Formwechsels
- § 236 — Wirkungen des Formwechsels
- § 237 — Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
- § 238 — Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 239 — Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 240 — Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 241 — Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- § 242 — Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
- § 243 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 244 — Niederschrift über den Formwechselbeschluss, Gesellschaftsvertrag
- § 245 — Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
- § 246 — Anmeldung des Formwechsels
- § 247 — Wirkungen des Formwechsels
- § 248 — Umtausch der Anteile
- § 248a — Gewährung zusätzlicher Aktien
- § 249 — Gläubigerschutz
- § 250 — Nicht anzuwendende Vorschriften
- § 251 — Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 252 — Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- § 253 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 254 — Anmeldung des Formwechsels
- § 255 — Wirkungen des Formwechsels
- § 256 — Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 257 — Gläubigerschutz
Abschnitt 3 Formwechsel eingetragener Genossenschaften
- § 258 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 259 — Gutachten des Prüfungsverbandes
- § 260 — Vorbereitung der Generalversammlung
- § 261 — Durchführung der Generalversammlung
- § 262 — Beschluß der Generalversammlung
- § 263 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 264 — Kapitalschutz
- § 265 — Anmeldung des Formwechsels
- § 266 — Wirkungen des Formwechsels
- § 267 — Benachrichtigung der Anteilsinhaber
- § 268 — Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
- § 269 — Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital
- § 270 — Abfindungsangebot
- § 271 — Fortdauer der Nachschußpflicht
Abschnitt 4.1.2.3 Formwechsel rechtsfähiger Vereine — Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften — Unterabschnitt 2: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft — Unterabschnitt 3: Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 272 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 273 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 274 — Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 275 — Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 276 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 277 — Kapitalschutz
- § 278 — Anmeldung des Formwechsels
- § 279 — (weggefallen)
- § 280 — Wirkungen des Formwechsels
- § 281 — Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 282 — Abfindungsangebot
- § 283 — Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- § 284 — Beschluß der Mitgliederversammlung
- § 285 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 286 — Anmeldung des Formwechsels
- § 287 — (weggefallen)
- § 288 — Wirkungen des Formwechsels
- § 289 — Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
- § 290 — Abfindungsangebot
Abschnitt 5 Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- § 291 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 292 — Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
- § 293 — Beschluß der obersten Vertretung
- § 294 — Inhalt des Formwechselbeschlusses
- § 295 — Kapitalschutz
- § 296 — Anmeldung des Formwechsels
- § 297 — (weggefallen)
- § 298 — Wirkungen des Formwechsels
- § 299 — Benachrichtigung der Aktionäre, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
- § 300 — Abfindungsangebot
Abschnitt 6 Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- § 301 — Möglichkeit des Formwechsels
- § 302 — Anzuwendende Vorschriften
- § 303 — Kapitalschutz, Zustimmungserfordernisse
- § 304 — Wirksamwerden des Formwechsels
Kapitel 1 Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 305 — Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 306 — Verschmelzungsfähige Gesellschaften
- § 307 — Verschmelzungsplan
- § 308 — Bekanntmachung des Verschmelzungsplans
- § 309 — Verschmelzungsbericht
- § 310 — Zugänglichmachung des Verschmelzungsberichts
- § 311 — Verschmelzungsprüfung
- § 312 — Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 313 — Barabfindung
- § 314 — Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 315 — Anmeldung der Verschmelzung
- § 316 — Verschmelzungsbescheinigung
- § 317 — Informationen des Registergerichts
- § 318 — Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung
- § 319 — Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Kapitel 2 Grenzüberschreitende Spaltung
- § 320 — Grenzüberschreitende Spaltung
- § 321 — Spaltungsfähige Gesellschaften
- § 322 — Spaltungsplan
- § 323 — Bekanntmachung des Spaltungsplans
- § 324 — Spaltungsbericht
- § 325 — Spaltungsprüfung
- § 326 — Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 327 — Barabfindung
- § 328 — Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
- § 329 — Anmeldung und Spaltungsbescheinigung
- § 330 — Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung
- § 331 — Eintragung der neuen Gesellschaft
- § 332 — Spaltung zur Aufnahme
Kapitel 3 Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 333 — Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 334 — Formwechselfähige Gesellschaften
- § 335 — Formwechselplan
- § 336 — Bekanntmachung des Formwechselplans
- § 337 — Formwechselbericht
- § 338 — Formwechselprüfung
- § 339 — Zustimmung der Anteilsinhaber
- § 340 — Barabfindung
- § 341 — Gläubigerschutz
- § 342 — Anmeldung des Formwechsels
- § 343 — Formwechselbescheinigung
- § 344 — Informationen des Registergerichts
- § 345 — Eintragung des grenzüberschreitenden Hereinformwechsels
Kapitel 7 Strafvorschriften und Zwangsgelder
- § 346 — Unrichtige Darstellung
- § 347 — Verletzung der Berichtspflicht
- § 348 — Falsche Angaben
- § 349 — Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 350 — Zwangsgelder
Kapitel 8 Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 351 — Umwandlung alter juristischer Personen
- § 352 — Eingeleitete Umwandlungen. Umstellung auf den Euro
- § 353 — Enthaftung bei Altverbindlichkeiten
- § 354 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes und zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
- § 355 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze