[eu]cite

Home› Commercial & Company Law› UmwG

Kapitel 2 · Besondere Vorschriften  ›  Abschnitt 4.1.2.3 · Formwechsel rechtsfähiger Vereine — Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften — Unterabschnitt 2: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft — Unterabschnitt 3: Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft › § 290

Abfindungsangebot

Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 2 sind § 270 Abs. 1 sowie § 282 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.

←→ also move between §§