Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die Vorschriften dieses Abschnitts.
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Kapitel 2 · Reisefrachtvertrag › Abschnitt 6 · Verjährung › § 610
Konkurrierende Ansprüche
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