Maß, Gewicht, Währung, Zeitrechnung und Entfernungen, die an dem Orte gelten, wo der Vertrag erfüllt werden soll, sind im Zweifel als die vertragsmäßigen zu betrachten.
Home› Commercial & Company Law› HGB
Kapitel 4 · Handelsgeschäfte › Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften › § 361
§ 361
←→ also move between §§