Der Zeitvercharterer kann die von ihm geschuldeten Leistungen, einschließlich der Einnahme von Gut und der Ausstellung von Konnossementen, verweigern, solange der Zeitcharterer einen fälligen Anspruch auf Zeitfracht nicht erfüllt.
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Kapitel 2 · Reisefrachtvertrag › Abschnitt 3.1.2 · Schiffsüberlassungsverträge — Unterabschnitt 1: Schiffsmiete — Unterabschnitt 2: Zeitcharter › § 568
Zurückbehaltungsrecht
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