[eu]cite

Home› Commercial & Company Law› HGB

Kapitel 2 · Reisefrachtvertrag  ›  Abschnitt 4.1.2.3 · Schiffsnotlagen — Unterabschnitt 1: Schiffszusammenstoß — Unterabschnitt 2: Bergung — Unterabschnitt 3: Große Haverei › § 573

Beteiligung eines Binnenschiffs

Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind entsprechend anzuwenden, wenn an dem Unfall ein Binnenschiff beteiligt ist.

←→ also move between §§