(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Home› Commercial & Company Law› HGB
Kapitel 1 · Handelsstand › Abschnitt 3 · Handelsfirma › § 17
§ 17
←→ also move between §§