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Kapitel 1 · Urheberrecht  ›  Abschnitt 6.1.2.3.4.5.5a.6 · Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen — Unterabschnitt 1: Gesetzlich erlaubte Nutzungen — Unterabschnitt 2: Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen — Unterabschnitt 3: Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen — Unterabschnitt 4: Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen — Unterabschnitt 5: Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke — Unterabschnitt 5a: Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke — Unterabschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen › § 44b

Text und Data Mining

(1) Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.
(2) Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.
(3) Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.

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