UrhG
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Sections
Kapitel 1 Urheberrecht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Das Werk
- § 2 — Geschützte Werke
- § 3 — Bearbeitungen
- § 4 — Sammelwerke und Datenbankwerke
- § 5 — Amtliche Werke
- § 6 — Veröffentlichte und erschienene Werke
Abschnitt 3 Der Urheber
- § 7 — Urheber
- § 8 — Miturheber
- § 9 — Urheber verbundener Werke
- § 10 — Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
Abschnitt 4.1.2.3.4 Inhalt des Urheberrechts — Unterabschnitt 1: Allgemeines — Unterabschnitt 2: Urheberpersönlichkeitsrecht — Unterabschnitt 3: Verwertungsrechte — Unterabschnitt 4: Sonstige Rechte des Urhebers
- § 11 — Allgemeines
- § 12 — Veröffentlichungsrecht
- § 13 — Anerkennung der Urheberschaft
- § 14 — Entstellung des Werkes
- § 15 — Allgemeines
- § 16 — Vervielfältigungsrecht
- § 17 — Verbreitungsrecht
- § 18 — Ausstellungsrecht
- § 19 — Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- § 19a — Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- § 20 — Senderecht
- § 20a — Europäische Satellitensendung
- § 20b — Weitersendung
- § 20c — Europäischer ergänzender Online-Dienst
- § 20d — Direkteinspeisung
- § 21 — Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
- § 22 — Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
- § 23 — Bearbeitungen und Umgestaltungen
- § 24
- § 25 — Zugang zu Werkstücken
- § 26 — Folgerecht
- § 27 — Vergütung für Vermietung und Verleihen
Abschnitt 5.1.2 Rechtsverkehr im Urheberrecht — Unterabschnitt 1: Rechtsnachfolge in das Urheberrecht — Unterabschnitt 2: Nutzungsrechte
- § 28 — Vererbung des Urheberrechts
- § 29 — Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
- § 30 — Rechtsnachfolger des Urhebers
- § 31 — Einräumung von Nutzungsrechten
- § 31a — Verträge über unbekannte Nutzungsarten
- § 32 — Angemessene Vergütung
- § 32a — Weitere Beteiligung des Urhebers
- § 32b — Zwingende Anwendung
- § 32c — Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
- § 32d — Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners
- § 32e — Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette
- § 32f — Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung
- § 32g — Vertretung durch Vereinigungen
- § 33 — Weiterwirkung von Nutzungsrechten
- § 34 — Übertragung von Nutzungsrechten
- § 35 — Einräumung weiterer Nutzungsrechte
- § 35a — Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten
- § 36 — Gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36a — Schlichtungsstelle
- § 36b — Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36c — Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36d — Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften
- § 37 — Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
- § 38 — Beiträge zu Sammlungen
- § 39 — Änderungen des Werkes
- § 40 — Verträge über künftige Werke
- § 40a — Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
- § 41 — Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
- § 42 — Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
- § 42a — Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
- § 43 — Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
- § 44 — Veräußerung des Originals des Werkes
Abschnitt 6.1.2.3.4.5.5a.6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen — Unterabschnitt 1: Gesetzlich erlaubte Nutzungen — Unterabschnitt 2: Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen — Unterabschnitt 3: Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen — Unterabschnitt 4: Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen — Unterabschnitt 5: Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke — Unterabschnitt 5a: Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke — Unterabschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 44a — Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
- § 44b — Text und Data Mining
- § 45 — Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
- § 45a — Menschen mit Behinderungen
- § 45b — Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
- § 45c — Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
- § 45d — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 46 — Sammlungen für den religiösen Gebrauch
- § 47 — Schulfunksendungen
- § 48 — Öffentliche Reden
- § 49 — Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
- § 50 — Berichterstattung über Tagesereignisse
- § 51 — Zitate
- § 51a — Karikatur, Parodie und Pastiche
- § 52 — Öffentliche Wiedergabe
- § 53 — Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
- § 53a
- § 54 — Vergütungspflicht
- § 54a — Vergütungshöhe
- § 54b — Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
- § 54c — Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
- § 54d — Hinweispflicht
- § 54e — Meldepflicht
- § 54f — Auskunftspflicht
- § 54g — Kontrollbesuch
- § 54h — Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
- § 55 — Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
- § 55a — Benutzung eines Datenbankwerkes
- § 56 — Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
- § 57 — Unwesentliches Beiwerk
- § 58 — Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken
- § 59 — Werke an öffentlichen Plätzen
- § 60 — Bildnisse
- § 60a — Unterricht und Lehre
- § 60b — Unterrichts- und Lehrmedien
- § 60c — Wissenschaftliche Forschung
- § 60d — Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
- § 60e — Bibliotheken
- § 60f — Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
- § 60g — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 60h — Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen
- § 61 — Verwaiste Werke
- § 61a — Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
- § 61b — Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution
- § 61c — Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- § 61d — Nicht verfügbare Werke
- § 61e — Verordnungsermächtigung
- § 61f — Information über nicht verfügbare Werke
- § 61g — Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 62 — Änderungsverbot
- § 63 — Quellenangabe
- § 63a — Gesetzliche Vergütungsansprüche
Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts
- § 64 — Allgemeines
- § 65 — Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
- § 66 — Anonyme und pseudonyme Werke
- § 67 — Lieferungswerke
- § 68 — Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke
- § 69 — Berechnung der Fristen
Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
- § 69a — Gegenstand des Schutzes
- § 69b — Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
- § 69c — Zustimmungsbedürftige Handlungen
- § 69d — Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
- § 69e — Dekompilierung
- § 69f — Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen
- § 69g — Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht
Kapitel 2 Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben
Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder
Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers
- § 73 — Ausübender Künstler
- § 74 — Anerkennung als ausübender Künstler
- § 75 — Beeinträchtigungen der Darbietung
- § 76 — Dauer der Persönlichkeitsrechte
- § 77 — Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
- § 78 — Öffentliche Wiedergabe
- § 79 — Nutzungsrechte
- § 79a — Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
- § 79b — Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
- § 80 — Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
- § 81 — Schutz des Veranstalters
- § 82 — Dauer der Verwertungsrechte
- § 83 — Schranken der Verwertungsrechte
- § 84 — (weggefallen)
Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern
Abschnitt 5 Schutz des Sendeunternehmens
Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers
- § 87a — Begriffsbestimmungen
- § 87b — Rechte des Datenbankherstellers
- § 87c — Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
- § 87d — Dauer der Rechte
- § 87e — Verträge über die Benutzung einer Datenbank
Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers
- § 87f — Begriffsbestimmungen
- § 87g — Rechte des Presseverlegers
- § 87h — Ausübung der Rechte des Presseverlegers
- § 87i — Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 87j — Dauer der Rechte des Presseverlegers
- § 87k — Beteiligungsanspruch
Kapitel 3 Besondere Bestimmungen für Filme
Abschnitt 1 Filmwerke
- § 88 — Recht zur Verfilmung
- § 89 — Rechte am Filmwerk
- § 90 — Einschränkung der Rechte
- § 91 — (weggefallen)
- § 92 — Ausübende Künstler
- § 93 — Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
- § 94 — Schutz des Filmherstellers
Abschnitt 2 Laufbilder
Kapitel 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen
- § 95a — Schutz technischer Maßnahmen
- § 95b — Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
- § 95c — Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
- § 95d — Kennzeichnungspflichten
- § 96 — Verwertungsverbot
Abschnitt 2.1.2.3 Rechtsverletzungen — Unterabschnitt 1: Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg — Unterabschnitt 2: Straf- und Bußgeldvorschriften — Unterabschnitt 3: Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
- § 97 — Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
- § 97a — Abmahnung
- § 98 — Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
- § 99 — Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- § 100 — Entschädigung
- § 101 — Anspruch auf Auskunft
- § 101a — Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
- § 101b — Sicherung von Schadensersatzansprüchen
- § 102 — Verjährung
- § 102a — Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
- § 103 — Bekanntmachung des Urteils
- § 104 — Rechtsweg
- § 104a — Gerichtsstand
- § 105 — Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
- § 106 — Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
- § 107 — Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
- § 108 — Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
- § 108a — Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
- § 108b — Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
- § 109 — Strafantrag
- § 110 — Einziehung
- § 111 — Bekanntgabe der Verurteilung
- § 111a — Bußgeldvorschriften
- § 111b — Verfahren nach deutschem Recht
- § 111c — Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Abschnitt 3.1.2.3.4.5 Zwangsvollstreckung — Unterabschnitt 1: Allgemeines — Unterabschnitt 2: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber — Unterabschnitt 3: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers — Unterabschnitt 4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner — Unterabschnitt 5: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
- § 112 — Allgemeines
- § 113 — Urheberrecht
- § 114 — Originale von Werken
- § 115 — Urheberrecht
- § 116 — Originale von Werken
- § 117 — Testamentsvollstrecker
- § 118 — Entsprechende Anwendung
- § 119 — Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
Kapitel 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1.1.2 Anwendungsbereich des Gesetzes — Unterabschnitt 1: Urheberrecht — Unterabschnitt 2: Verwandte Schutzrechte
- § 120 — Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
- § 121 — Ausländische Staatsangehörige
- § 122 — Staatenlose
- § 123 — Ausländische Flüchtlinge
- § 124 — Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
- § 125 — Schutz des ausübenden Künstlers
- § 126 — Schutz des Herstellers von Tonträgern
- § 127 — Schutz des Sendeunternehmens
- § 127a — Schutz des Datenbankherstellers
- § 127b — Schutz des Presseverlegers
- § 128 — Schutz des Filmherstellers
Abschnitt 2 Übergangsbestimmungen
- § 129 — Werke
- § 130 — Übersetzungen
- § 131 — Vertonte Sprachwerke
- § 132 — Verträge
- § 133 — Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790
- § 134 — Urheber
- § 135 — Inhaber verwandter Schutzrechte
- § 135a — Berechnung der Schutzfrist
- § 136 — Vervielfältigung und Verbreitung
- § 137 — Übertragung von Rechten
- § 137a — Lichtbildwerke
- § 137b — Bestimmte Ausgaben
- § 137c — Ausübende Künstler
- § 137d — Computerprogramme
- § 137e — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
- § 137f — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
- § 137g — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
- § 137h — Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
- § 137i — Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- § 137j — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
- § 137k
- § 137l — Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
- § 137m — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU
- § 137n — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU
- § 137o — Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
- § 137p — Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789
- § 137q — Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung
- § 137r — Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers