[eu]cite

Home› Intellectual Property› UrhG

Kapitel 5 · Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen  ›  Abschnitt 3 · Schlussbestimmungen › § 142

Evaluierung

Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag Bericht über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4.

←→ also move between §§