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Kapitel 1 · Urheberrecht  ›  Abschnitt 5.1.2 · Rechtsverkehr im Urheberrecht — Unterabschnitt 1: Rechtsnachfolge in das Urheberrecht — Unterabschnitt 2: Nutzungsrechte › § 35a

Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten

Rechtsinhaber und Werknutzer können insbesondere bei Vertragsverhandlungen über die Einräumung von Nutzungsrechten für die öffentliche Zugänglichmachung audiovisueller Werke über Videoabrufdienste eine Mediation oder ein anderes freiwilliges Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung einleiten.

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