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Kapitel 5 · Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen  ›  Abschnitt 1.1.2 · Anwendungsbereich des Gesetzes — Unterabschnitt 1: Urheberrecht — Unterabschnitt 2: Verwandte Schutzrechte › § 124

Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden.

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