[eu]cite

Home› Insolvency Law› InsO

Kapitel 10 · Verbraucherinsolvenzverfahren › § 311

Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben, die nicht gemäß § 309 durch gerichtliche Zustimmung ersetzt werden, so wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag von Amts wegen wieder aufgenommen.

§§ 312 bis 314
(weggefallen)

-

←→ also move between §§