[eu]cite

Home› Insolvency Law› InsO

Kapitel 3 · Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens  ›  Abschnitt 3 · Insolvenzanfechtung › § 141

Vollstreckbarer Titel

Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.

←→ also move between §§