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Kapitel 3 · Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens  ›  Abschnitt 2 · Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats › § 119

Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.

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