[eu]cite

Home› Securities & Investment Funds› KAGB

Kapitel 1 · Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften  ›  Abschnitt 4.1.2.3.4 · Offene inländische Investmentvermögen — Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen — Unterabschnitt 2: Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen — Unterabschnitt 3: Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital — Unterabschnitt 4: Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften › § 137

Vorlage von Berichten

Einem Anleger wird der Jahresbericht auf Anfrage vorgelegt.

←→ also move between §§